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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#2
Typsches Problem: Anwalt bekommt nur Verfahrenskostenhilfe, Anwalt interessiert sich einen Dreck für dein Verfahren und provoziert Mandatsentziehung, was schliesslich auch passiert. Was nun? Tja, Pech gehabt. Verfahrenskostenhilfe wird nur für einen bestimmten Anwalt genehmigt. Anwalt wechseln ist nicht. Nächster Anwalt: Selber zahlen.

Mach erst mal das Nächstliegende: Betreibe das Umgangsverfahren selbst. Du brauchst dafür keinen Anwalt. Wenn du ohne Anwalt nicht klagen willst, musst du erst die Aufhebung der Beiordnung deines jetzigen Anwalts verlangen. Das hat hohe Hürden. Du musst einen gewichtigen Grund vorweisen, warum du ihm das Mandat entzogen hast. Ein schwieriges Feld, kaum in einem Forenposting ganz abzustecken.
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RE: Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA - von p__ - 13-02-2017, 21:38

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