13-02-2017, 23:57
Ich vertrete mich ja jetzt schon selbst, bzw. ich bin der Anwalt meines Kindes welches schon seit dem es auf der Welt ist von der Mutter beeinflusst wird.
Aber was mich interessiert ist, wer für das 2te und eigentlich unnötige Verfahren die Kosten trägt. Da es ja eigentlich im Ersten geklärt werden konnte, aber wie schon gesagt.. der Anwalt. Da hat er auch nur ein Mal sein Mund aufgemacht, sonst war nur ich auf Sendung und die Gegenseite fehlten auch Argumente und sie waren still.
Das Gericht schickt erneut mit gleichen Az einen Verfahrenswert. Wenn ich gewinne ist dem Antrag stattgegeben und die Gegenseite kommt automatisch auf. Nur wenn nicht, ist die Frage ob eine neue GKHilfe beantragt werden muss oder ob die genehmigte greift. Denn die ist ja immer noch für das Az und die gleiche Sache.
Aber was mich interessiert ist, wer für das 2te und eigentlich unnötige Verfahren die Kosten trägt. Da es ja eigentlich im Ersten geklärt werden konnte, aber wie schon gesagt.. der Anwalt. Da hat er auch nur ein Mal sein Mund aufgemacht, sonst war nur ich auf Sendung und die Gegenseite fehlten auch Argumente und sie waren still.
Das Gericht schickt erneut mit gleichen Az einen Verfahrenswert. Wenn ich gewinne ist dem Antrag stattgegeben und die Gegenseite kommt automatisch auf. Nur wenn nicht, ist die Frage ob eine neue GKHilfe beantragt werden muss oder ob die genehmigte greift. Denn die ist ja immer noch für das Az und die gleiche Sache.