14-02-2017, 00:09
Verstehe ich noch nicht ganz.
Es gibt doch nur ein Aktenzeichen, also sind es nicht zwei Verfahren, sondern eines. In dem es ums Umgangsrecht geht. Der exakte Stand ist mir unklar geblieben. Ein Verfahren kann jedenfalls auch mehrere mündliche Termine haben und man kann Anträge auch erweitern oder streichen, ohne ein neues Verfahren zu beginnen.
Für dieses eine nach wie vor laufende Verfahren hast du offensichtlich Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts bewilligt bekommen. Dadurch, dass dein Anwalt früher als erhofft schlapp gemacht hat wird diese Bewilligung doch nicht plötzlich ungültig. Höhere Kosten entstehen auch nicht, ganz im Gegenteil. Der Staat kann sich die Hände reiben.
Wenn du nach diesem Verfahren in der Kostennote zur Übernahme der gegnerischen Kosten verurteilt wirst, schützt dich deine bewilligte Verfahrenskostenhilfe nicht davor. Das ist dein Risiko. VKH deckt nicht fremde Kosten.
Es gibt doch nur ein Aktenzeichen, also sind es nicht zwei Verfahren, sondern eines. In dem es ums Umgangsrecht geht. Der exakte Stand ist mir unklar geblieben. Ein Verfahren kann jedenfalls auch mehrere mündliche Termine haben und man kann Anträge auch erweitern oder streichen, ohne ein neues Verfahren zu beginnen.
Für dieses eine nach wie vor laufende Verfahren hast du offensichtlich Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts bewilligt bekommen. Dadurch, dass dein Anwalt früher als erhofft schlapp gemacht hat wird diese Bewilligung doch nicht plötzlich ungültig. Höhere Kosten entstehen auch nicht, ganz im Gegenteil. Der Staat kann sich die Hände reiben.
Wenn du nach diesem Verfahren in der Kostennote zur Übernahme der gegnerischen Kosten verurteilt wirst, schützt dich deine bewilligte Verfahrenskostenhilfe nicht davor. Das ist dein Risiko. VKH deckt nicht fremde Kosten.