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Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA
#8
Es sind noch ein paar Tage bis zum Termin, was mich auch Interessiert, ein Eilantrag auf Umgang müsste dann auch ein Antrag im gleichen Verfahren sein, oder? Es geht sich ja um die gleiche Angelegenheit und Kind.
Bringt das denn was, hat jemand Erfahrung damit?
Es bringt wahrscheinlich nichts wenn die "Wartezeit" bis Umgang per Eilantrag länger als der nächste Termin in ca 20 Tagen ist.
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RE: Kosten Umgang bei 2ten Anlauf, Gericht o. RA - von EinVater - 14-02-2017, 01:16

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