15-02-2017, 23:37
(31-01-2017, 17:22)knochenkarl schrieb: Ich möchte die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen und ggf. von der Familienrichterin kassieren lassen."...Ehevertrag bedürfen für ihre Wirksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung"
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam...04_02.html
"Bei einem notariell beglaubigten Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist noch folgendes zu beachten:
Wird innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Vertrages ein Scheidungsantrag gestellt, ist die Vereinbarung unwirksam. Soll also ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirksam sein, so muss zwingend ein Jahr bis zur Stellung des Scheidungsantrages gewartet werden."
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam...04_02.html
"Die Vertragsfreiheit ist aber nicht schrankenlos. Ihre Grenze findet sie, wenn ein Ehevertrag
gegen ein gesetzliches Verbot verstößt
gegen die "guten Sitten" verstößt
Regelungen enthält, die zu Lasten nicht am Vertrag beteiligter Dritter gehen."
---> Für Details den folgenden Link nach lesen !
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/fam...04_01.html
BGH Urteil von 2012 zum Thema Wirksamkeit von Eheverträgen:
http://www.iww.de/fk/archiv/ehegattenunt...xis-f32789
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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