16-02-2017, 09:50
An die Konstruktionsfehler des Kindesunterhalts traut sich keiner ran. Aber der DAV-Vorschlag bietet auch dafür einen Ansatz. Was die fordern, ist eine Entkopplung von den "eheprägenden Verhältnissen". Nicht mehr Unterhalt wie ein Zombie, der auf längst untergegangener Vergangenheit wandelt. Sie wollen dagegen Unterhalt als Sozialversicherung, der nur verhindert dass der Staat zahlen muss.
Das entspricht bei Kindesunterhalt der Abschaffung der richterausgedachten Düsseldorfer Tabellenstufen, die sich schwachsinnigerweise ausschliesslich an der angeblichen Lebensstellung des Abwesenden orientieren, an der das Kind oft nie teilgenommen hat. Für die Teilnahme an der Lebensstellung gibts es aber eine viel einfachere Lösung wie die Düsseldorfer Tabelle: Gemeinsame Betreuung.
Der DAV-Vorschlag ist freilich ein Schritt in die richtiger Richtung, leider ebenfalls inkonsequent. Man erfindet nämlich einen "Kompensationsunterhalt", wenn einer in der Ehe den Beruf aufgibt. Damit wird dieselbe Willkür wie bisher betrieben und dieselben Negativanreize geliefert, den Berufsstress sausen zu lassen und dafür vom Ex später dicke zu kassieren. Ich würde sagen: Gerne, aber nur wenn das schon während der Ehe schriftlich vereinbart wurde.
Das entspricht bei Kindesunterhalt der Abschaffung der richterausgedachten Düsseldorfer Tabellenstufen, die sich schwachsinnigerweise ausschliesslich an der angeblichen Lebensstellung des Abwesenden orientieren, an der das Kind oft nie teilgenommen hat. Für die Teilnahme an der Lebensstellung gibts es aber eine viel einfachere Lösung wie die Düsseldorfer Tabelle: Gemeinsame Betreuung.
Der DAV-Vorschlag ist freilich ein Schritt in die richtiger Richtung, leider ebenfalls inkonsequent. Man erfindet nämlich einen "Kompensationsunterhalt", wenn einer in der Ehe den Beruf aufgibt. Damit wird dieselbe Willkür wie bisher betrieben und dieselben Negativanreize geliefert, den Berufsstress sausen zu lassen und dafür vom Ex später dicke zu kassieren. Ich würde sagen: Gerne, aber nur wenn das schon während der Ehe schriftlich vereinbart wurde.