16-02-2017, 20:08
Die Frage ist ja, ob Ex Unterhalt dem Grunde und der Höhe nach hätte geltend machen können.
Es gibt hier noch sowas wie "Unterhaltskette".
Wenn mehr als ein Jahr lang kein Unterhalt geltend gemacht werden konnte, ist der Anspruch der Ex und damit der Behörde erledigt!
Es gibt hier noch sowas wie "Unterhaltskette".
Wenn mehr als ein Jahr lang kein Unterhalt geltend gemacht werden konnte, ist der Anspruch der Ex und damit der Behörde erledigt!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)