17-02-2017, 17:04
Es kann auch das Jugendamt oder die Unterhaltsvorschusskasse Strafantrag nach §170 StGB stellen.
Wenn man allerdings Kindesunterhalt zahlt in Höhe des Unterhaltsvorschusses, also ca. 133.- € monatlich je Kind, dann kann man sich ja nicht strafbar machen.
Ich würde der Ex diese 536.- € zahlen, das ist immer noch viel billiger als DDT, und ansonsten ruhig abwarten was passiert. Wenn diese 536.- € zu wenig sein sollten, dann hätte sich ja auch die Unterhaltsvorschusskasse strafbar gemacht.....
Wenn man allerdings Kindesunterhalt zahlt in Höhe des Unterhaltsvorschusses, also ca. 133.- € monatlich je Kind, dann kann man sich ja nicht strafbar machen.
Ich würde der Ex diese 536.- € zahlen, das ist immer noch viel billiger als DDT, und ansonsten ruhig abwarten was passiert. Wenn diese 536.- € zu wenig sein sollten, dann hätte sich ja auch die Unterhaltsvorschusskasse strafbar gemacht.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1