23-02-2017, 10:17
(22-02-2017, 23:38)gelackmeierter schrieb: ...ich hatte mich gerade gefreut dass mein Gehalt gestiegen ist...Ja, da wirst Du kaum etwas ändern können, da Du aufjedenfall als Angestellter die letzten 12 Monate ggf. Nachweisen musst
Das wird mir nun zum Verhängnis....
(22-02-2017, 23:38)gelackmeierter schrieb: Da ich auch in einem Gebiet wohne, wo die Wohnungen abartig teuer sind....Hier kannst Du, falls es zur Unterhaltsklage kommt, diese mit einbringen, WENN Du einen verflucht guten Anwalt hast und Du in Gegenden wohnst (z.B München City).
Ansonsten wird bei einer Klage es so laufen, dass Deine Mietkosten Dein Persönliches Bier ist.
(22-02-2017, 23:38)gelackmeierter schrieb: Ich hatte es so verstanden, dass man auch bei Nichtheirat Unterhalt an die EX zahlen muss, wenn sie irgendwie beruflich eingeschränkt ist, durch die Kinder....
Aber auch die Berechnung nach der DÜ Tabelle finde ich echt überzogen. Ich würde da lieber freiwillig das geben was vernünftig angemessen ist, .....
und zwar direkt aufs Konto vom Kind.
Hierzu kann ich Dir folgendes sagen: Jein. Wenn Kinder unter 3 Jahren sind, dann wärst Du auf jedenfall fällig für Deine noch-Partnerin zu zahlen. Da eure Kinder nun schon in die Schule gehen, fällt derUnterhalt für Sie vermutlich erstmal weg, WENN Sie wehsentlich mehr verdient wie Du. ABER: Wie Du schon richtig gesagt hast, dass Sie Finanzielle Probleme aufgrund der Kinder bekommen sollte, dann könntest Du hier rangezogen werden.
Mit dem Unterhalt für die Kinder: Ja, die DT ist überzogen. Wenn Du hier eine gemeinsame Lösung findest und das z.B. bei einem Notar unterschrieben bekommst, dann wäre das die Friedlichste Lösung. Schwer wird es, wenn die gemüdslage bei solchen Personen sich von heute auf gleich umschlägt und solche beim JA oder schlimmer bei einem RA auftreten und der noch ein paar hunderter hier wittert.
Das Geld auf ein Konto der Kinder zu Überweisen ist nicht notwendig und nicht Zielführend. Deine Noch-Partnerin wird ja auf jedefall an das Geld kommen (müssen), da beide Kinder nicht volljährig sind und das Geld zum Leben u.a Erhalt der Wohnung benötigt wird.
Hier reicht es aus, wenn Ihr einen Notariellen Vertrag habt, dass Deine Zahlungen auf Ihr Konto "Dokumentiert pro Kind" sind.