23-02-2017, 10:41
(23-02-2017, 10:17)fragender schrieb: Ansonsten wird bei einer Klage es so laufen, dass Deine Mietkosten Dein Persönliches Bier ist.
Das Problem ist, dass sie genau in dem Moment zum persönlichen Bier werden, in dem sie wichtig werden. Wer Düsseldorfer Tabelle Stufe 5 bezahlt, hat reale Chancen mittels erhöhten Mietkosten runtergestuft zu werden. Aber wehe, der Vater würde durch eine Anerkennung der Mietkosten zum Mangelfall! Das geht gar nicht. Dann heisst es, wenn sie in einer so teuren Stadt so wenig verdienen, müssen sie eben umziehen oder mehr verdienen. Deine "privilegierte Wohnlage" dürfte nicht zu Lasten des Kindes gehen.
Über das Unterhaltsrecht ist da wenig zu machen. Da würde ich zunächst andere Möglichkeiten ausloten: Wohngeld, Aufstockende Leistungen.