24-02-2017, 11:55
@gelackmeierter:
heißer tip am rande...wenn du eine wohnung außerhalb beziehst, bleibe bei der
jetzigen als ERSTWOHNSITZ, die neue ist zweitwohnsitz.
da kann exe toben oder nicht....solange erstwohnsitz in alter wohnung, gibts
keinen TU und KU!!!
das hat ein bekannter von mir in ähnlicher situation sogar vor gericht durchgezogen,
weil er im mietvertrag mit drin war! das JA und FG haben sich ausgekotzt....
aber
richtig.
vor dem amtsgericht hat er der ex untersagen lassen mit EV, daß sie keine schlösser
austauschen darf und in seiner abwesenheit eine obhutspflicht für seine sachen hat.
übrigens....wenn dir deine baldex sagt, sie liebt dich....das ist nur ein mieser trick, um
dich zu entwaffnen...frauen können nicht lieben - das ist wider die natur!
bb
netlover
heißer tip am rande...wenn du eine wohnung außerhalb beziehst, bleibe bei der
jetzigen als ERSTWOHNSITZ, die neue ist zweitwohnsitz.
da kann exe toben oder nicht....solange erstwohnsitz in alter wohnung, gibts
keinen TU und KU!!!
das hat ein bekannter von mir in ähnlicher situation sogar vor gericht durchgezogen,
weil er im mietvertrag mit drin war! das JA und FG haben sich ausgekotzt....

richtig.
vor dem amtsgericht hat er der ex untersagen lassen mit EV, daß sie keine schlösser
austauschen darf und in seiner abwesenheit eine obhutspflicht für seine sachen hat.
übrigens....wenn dir deine baldex sagt, sie liebt dich....das ist nur ein mieser trick, um
dich zu entwaffnen...frauen können nicht lieben - das ist wider die natur!
bb
netlover