25-02-2017, 11:12
In einem gestrigen Artikel der Süddeutschen wird die kommende Entscheidung des BGH übers Wechselmodell angekündigt: http://www.sueddeutsche.de/leben/sorgere...-1.3393655
"An diesem Montag entscheidet der Bundesgerichtshof, ob ein Vater das Wechselmodell einklagen kann. Gegen den Willen der Mutter."
Ansonsten trieft der Artikel von alten Klischees, aber den Frontalangriff gegen das Wechselmodell wagt der Autor nicht mehr. Seit sogar die TAZ das stark kritisiert, wird jedoch ein Aspekt des Unterhaltsrechts gemissbilligt:
"Auf anderen Feldern könnten Gerichte und Gesetzgeber allerdings mehr tun, um Väter und Mütter zur gemeinsamen Kinderbetreuung nach einer Trennung zu motivieren. Das gilt vor allem fürs Geld. Wirklich gerecht ist die Aufteilung der Unterhaltsansprüche bisher noch nicht, zumal in den Fällen, in denen ein Elternteil etwa 30 bis 40 Prozent der Betreuung übernimmt. Die Gerichte gewähren hier zwar Abschläge auf die Zahlungspflichten, die aber die Betreuungsleistungen nicht sonderlich exakt abbilden."
Versäumt wurde die Bemerkung, dass dies zu 100% auf eine wie üblich völlig schwachsinnige BGH-Entscheidung zurückgeht, die mit langen Begründungen überhaupt nichts begründet, ausser dass es nur darum ging, das Prinzip "mir doch egal, Hauptsache maximaler Unterhalt" unserer hochqualifizierten Rechtspflege durchzusetzen.
Derselbe BGH entscheidet nun wieder mal übers Wechselmodell. Es wird ausgehen wie erwartet und es wird sich nicht lohnen, die richterliche Begründung zu lesen. Ausser, man hat historisches Interesse an den Ansichten von Ewigestrigen, wie sie 1950 mal waren.
"An diesem Montag entscheidet der Bundesgerichtshof, ob ein Vater das Wechselmodell einklagen kann. Gegen den Willen der Mutter."
Ansonsten trieft der Artikel von alten Klischees, aber den Frontalangriff gegen das Wechselmodell wagt der Autor nicht mehr. Seit sogar die TAZ das stark kritisiert, wird jedoch ein Aspekt des Unterhaltsrechts gemissbilligt:
"Auf anderen Feldern könnten Gerichte und Gesetzgeber allerdings mehr tun, um Väter und Mütter zur gemeinsamen Kinderbetreuung nach einer Trennung zu motivieren. Das gilt vor allem fürs Geld. Wirklich gerecht ist die Aufteilung der Unterhaltsansprüche bisher noch nicht, zumal in den Fällen, in denen ein Elternteil etwa 30 bis 40 Prozent der Betreuung übernimmt. Die Gerichte gewähren hier zwar Abschläge auf die Zahlungspflichten, die aber die Betreuungsleistungen nicht sonderlich exakt abbilden."
Versäumt wurde die Bemerkung, dass dies zu 100% auf eine wie üblich völlig schwachsinnige BGH-Entscheidung zurückgeht, die mit langen Begründungen überhaupt nichts begründet, ausser dass es nur darum ging, das Prinzip "mir doch egal, Hauptsache maximaler Unterhalt" unserer hochqualifizierten Rechtspflege durchzusetzen.
Derselbe BGH entscheidet nun wieder mal übers Wechselmodell. Es wird ausgehen wie erwartet und es wird sich nicht lohnen, die richterliche Begründung zu lesen. Ausser, man hat historisches Interesse an den Ansichten von Ewigestrigen, wie sie 1950 mal waren.