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SZ: Wechselmodell, BGH und BVerfG entscheiden
#7
Die Argumentation ist da eigentlich klar.

Diskriminierung... wie es schon bei der Änderung des 1626a BGB war. Zustimmungspflicht der Mutter ist diskriminierend.

Insofern wird auch die "harte" Zustimmung des anderen Elternteils "abgeschafft" ... um dann das "weiche" Argument "Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit " einzuführen.

Ein klarer Begriff wird durch einen diffusen Begriff ersetzt.

Es lebe die Einzelfallentscheidung!

Die Kurve kann jetzt nur über die Kindeswohl-Prüfung kommen.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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SZ: Wechselmodell, BGH und BVerfG entscheiden - von CheGuevara - 26-02-2017, 20:36

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