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Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage
#2
Den Unterhalt fürs grosse Kind bekommt das Kind, deshalb ist das kein Einkommen von dir und bleibt bei der Berechnung deiner Unterhaltspflichten unberücksichtigt. Was du nach der Trennung übrig hast, kann man nicht ausrechnen. Der Betreuungsunterhaltsanspruch der Ex ist mit diesen Angaben nicht berechenbar, aber auch der Mindestbetrag (irgenwas um 800 EUR, siehe DD) würde dich sicher zum dafür vorgesehenen Selbstbehalt runterbringen, wenn du kein Gutverdiener bist.

Ansonsten hättest du auf jeden Fall Kindesunterhalt zu zahlen. Dazu siehe ebenfalls Düsseldorfer Tabelle, ist auch einkommensabhängig.
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RE: Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage - von p__ - 27-02-2017, 11:46

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