27-02-2017, 12:17
Das ist mir soweit klar.
Was mich stutzig macht ist diese Sache mit dem Naturalunterhalt, den ich für das bei mir lebende Kind leiste. Der muss ja irgendwie verrechnet werden. Es ist doch im Unterhaltsrecht so, dass einer Natural-, der andere Baunterhalt leistet. Ein Anwalt meinte ich ich könne den gleichen Betrag, den das große Kind bar bekommt, auch als Leistung von meiner Seite anrechnen. Also 2300€ - 300€. Bliebe 2000€ als Berechnungsgrundlage. Kann man damit nicht arbeiten? Bzw. was würde benötigt?
Warum kann man dann keine konkreten Zahlen nennen? 1200€+500€ blieben doch auf jeden Fall.
Was mich stutzig macht ist diese Sache mit dem Naturalunterhalt, den ich für das bei mir lebende Kind leiste. Der muss ja irgendwie verrechnet werden. Es ist doch im Unterhaltsrecht so, dass einer Natural-, der andere Baunterhalt leistet. Ein Anwalt meinte ich ich könne den gleichen Betrag, den das große Kind bar bekommt, auch als Leistung von meiner Seite anrechnen. Also 2300€ - 300€. Bliebe 2000€ als Berechnungsgrundlage. Kann man damit nicht arbeiten? Bzw. was würde benötigt?
Warum kann man dann keine konkreten Zahlen nennen? 1200€+500€ blieben doch auf jeden Fall.