Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage
#4
Konkrete Zahlen gehen nur mit einer Angabe deines bereinigten Nettoeinkommens in Euro und der Angabe des Einkommens deiner Bald-Ex in Euro vor der Geburt. Damit kann man eine Rechnung anstellen.

Für das grosse Kind bekommst du Barunterhalt und leistest aus Sicht des Unterhaltsrechts dasselbe, indem du das Kind betreust. Das ist der Naturalunterhalt. Das ist deine Pflicht dem grösseren Kind gegenüber. Der Barunterhaltspflichtige trägt dazu bei, indem er die finanzielle Grundlage dafür leistet. Eine Sache zwischen Eltern und dem betreffenden Kind. Deine Betreuung ist so viel wert wie der Barunterhalt.

Bei der Berechnung des Unterhalts für das neue Kind darf weder in Euro umgerechneter Naturalunterhalt noch tatsächlich gezahlter Barunterhalt vorneweg abgezogen werden! Wenn der Anwalt das tatsächlich gement hat, redet er Mist. Denn sämtliche Kinder eines Unterhaltspflichtigen sind untereinander gleichberechtigt. Würde der Unterhaltspflichtige statt dessen erst einmal die Kosten der "neuen" Kinder abziehen, bvor der Unterhalt für die "alten" Kinder ermittelt wird, so würde dies dazu führen, dass die "alten" Kinder nach einer niedrigeren Einkommensstufe Unterhalt bekommen würden als die "neuen" Kinder. Das darf aber nicht sein. Gleichberechtigung!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage - von p__ - 27-02-2017, 13:14

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung ArJa 30 28.170 04-06-2013, 19:57
Letzter Beitrag: Ibykus
  Unterhaltsfrage bei nicht ehelichem Kind in Österreich (Vater und Mutter "Ausländer") Ronin 41 44.481 26-07-2012, 14:04
Letzter Beitrag: alexerl

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste