01-03-2017, 11:43
Das grösste Witz überhaupt: Die Pressemitteilung der SPD dazu. Siehe http://www.spdfraktion.de/presse/pressem...hselmodell
Die SPD fordert darin: Nichts. Man will "klarstellen" was der BGH bereits klargestellt hat, "Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten." Und man möchte den Gummibegriff des selbstausgebrüteten Kindeswohls auch gleich reinschreiben, "Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.".
Man achte auf die feine Wortwahl. Es gibt ganz unterschiedliche Schwellen. Dass etwas "dem Kindeswohl entspricht" ist die Höchste, dazu muss man selbst nachweisen dass es ihm entspricht. Schwächer wäre etwa "dass es dem Kindeswohl nicht wiederspricht". Dann wäre es Sache der wechselmodellunwilligen Elternteils, zu zeigen dass es negativ für die Kinder wäre,
Bei der Gelegenheit könnte man die SPD noch an ihre unvergessene und fortbestehende Blockade des gemeinsamen Sorgerechts für alle Eltern erinnern und an die ellenlange Katastrophenliste, die sie den Bürgern (nicht nur) beim Familienrecht schon ins Nest gelegt hat. An die unvergessene Zypries mit ihrer Anwaltspflicht, Abschaffung des Beistands, Verlängerung des Betreuungsunterhalts, an den fortgesetzten Missbrauch des völlig fehlkonstruierten Gewaltschutzgesetzes, an die Wiedereinführung der Lebensstandardgarantie, an die Katastrophe namens Schwesig...
Die SPD fordert darin: Nichts. Man will "klarstellen" was der BGH bereits klargestellt hat, "Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten." Und man möchte den Gummibegriff des selbstausgebrüteten Kindeswohls auch gleich reinschreiben, "Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.".
Man achte auf die feine Wortwahl. Es gibt ganz unterschiedliche Schwellen. Dass etwas "dem Kindeswohl entspricht" ist die Höchste, dazu muss man selbst nachweisen dass es ihm entspricht. Schwächer wäre etwa "dass es dem Kindeswohl nicht wiederspricht". Dann wäre es Sache der wechselmodellunwilligen Elternteils, zu zeigen dass es negativ für die Kinder wäre,
Bei der Gelegenheit könnte man die SPD noch an ihre unvergessene und fortbestehende Blockade des gemeinsamen Sorgerechts für alle Eltern erinnern und an die ellenlange Katastrophenliste, die sie den Bürgern (nicht nur) beim Familienrecht schon ins Nest gelegt hat. An die unvergessene Zypries mit ihrer Anwaltspflicht, Abschaffung des Beistands, Verlängerung des Betreuungsunterhalts, an den fortgesetzten Missbrauch des völlig fehlkonstruierten Gewaltschutzgesetzes, an die Wiedereinführung der Lebensstandardgarantie, an die Katastrophe namens Schwesig...