01-03-2017, 15:50
Ich denke, der Beschluss war hinreichend konkret genug. Es stand auf jeden Fall drin, dass bis zum .... eine Kopie des Zeugnis von Kind A und Kind B mir zur Verfügung zu stellen Sei, auf meine Wohnadresse hin.
Also einfach
"Antrag auf Ordnungsgeld
Da die Antragsgegnerin dem Beschluss des FamFG Aktz:.... vom .... durch die nicht Versendung der Zeugnisse der Kinder A und B nicht bis zum .... nachgekommen ist, beantrage ich ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monate."
Also einfach
"Antrag auf Ordnungsgeld
Da die Antragsgegnerin dem Beschluss des FamFG Aktz:.... vom .... durch die nicht Versendung der Zeugnisse der Kinder A und B nicht bis zum .... nachgekommen ist, beantrage ich ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monate."