01-03-2017, 19:24
Ein Schreiben mit Aufforderung, Fristsetzung etc. musst du aber hinschicken, denn sonst kannst du auch nicht vor Gericht. Wenn nichts passiert, kannst du einen Verfahrenskostenhilfeantrag stellen für das Verfahren und den Anwalt. Auch das geht ohne Anwalt. Da das jetzt ja wohl ein neues Verfahren ist, kannstdu bei Genehmigung auch zu einem anderen Anwalt gehen. Der Anwalt ist erst Pflicht, wenn die Klage tatsächlich eingereicht wird. Dann darf nur ein Anwalt Anträge stellen.