02-03-2017, 10:06
Ich finde auch, dass es nichts bringt, einen Auskunftsanspruch zu erwirken, ihn aber dann nicht durchzusetzen. Es gibt keinen Grund, den Ordnungsgeldantrag zu unterlassen und kurz vor der tatsächlichen Durchsetzung aufzugeben.
Tränen über das gemeinsame Sorgerecht bringen auch nichts mehr. Es fällt damit als Mittel zum gewünschten Zweck aus.
Tränen über das gemeinsame Sorgerecht bringen auch nichts mehr. Es fällt damit als Mittel zum gewünschten Zweck aus.