02-03-2017, 20:51
Wozu beglaubigen? Das schickst Du per Einschreiben mit Rueckschein (wichtig) oder wenn es geht per Fax mit Sendebericht an die Kinderbesitzerin. Frist 7 Tage ab Erhalt Deines Schreibens. Wenn nach 10 Tagen nach Erhalt noch nichts da ist, schickst Du den Antrag natuerlich mit Hinweis und Nachweis auf Deine Aufforderung ans Gericht.
In etwas so:
Sehr geehrte Kinderbesitzerin,
lt. Urteil (Aktenzeichen) vom xx.xx.2016 bist du verpflichtet, mir die Zeugnisskopien der Kinder bis zum xx.xx. zu schicken. Leider habe ich diese bis heute nicht erhalten. Ich fordere Dich hiermit auf, mir die Kopien innerhalb von 7 Tage ab Erhalt dieses Schreibens zu schicken. Gerne auch als Scan per Email an: xxx@xyz.de oder per Fax an: 1234567. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Kopien erhalten, werde ich sofort rechtliche Schritte einleiten.
Mit Gruessen
Fragender
In etwas so:
Sehr geehrte Kinderbesitzerin,
lt. Urteil (Aktenzeichen) vom xx.xx.2016 bist du verpflichtet, mir die Zeugnisskopien der Kinder bis zum xx.xx. zu schicken. Leider habe ich diese bis heute nicht erhalten. Ich fordere Dich hiermit auf, mir die Kopien innerhalb von 7 Tage ab Erhalt dieses Schreibens zu schicken. Gerne auch als Scan per Email an: xxx@xyz.de oder per Fax an: 1234567. Sollte ich innerhalb dieser Frist keine Kopien erhalten, werde ich sofort rechtliche Schritte einleiten.
Mit Gruessen
Fragender
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!