(02-03-2017, 15:05)fragender schrieb: KM konnte damit umziehen.
Stimmt, das kannst Du nicht verhindern.
(02-03-2017, 15:05)fragender schrieb: KM konnte Kinder in einer anderen Schule anmelden.
Aber die Schule ist Dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet, wenn Du das gemeinsame Sorgerecht hast.
Dito Ärzte etc.
Merkst Du was?
Und jetzt bringst Du als Argument für Deine Auskunftsklage, daß es Dir vor allem darum geht, die KM zu etwas zu zwingen?!?
Und Du wunderst Dich, daß ich Dein Verhalten "dumm" nenne?
"Dumm" ist keine Beleidigung, sondern eine Zustandsbeschreibung!
Wenn Du den Aufwand wenigstens dazu betreiben würdest, um etwas Vernünftiges zu erzwingen, dann wäre Dein Verhalten ja noch sinnvoll.
Aber so machst Du Dir selbst Streß und erreichst trotzdem nichts Sinnvolles.
Willst Du jetzt alle halbe Jahre klagen, weil Dir die KM jedes Mal den Stinkefinger zeigt?
Naja, wenns Dir Spaß macht ...
Mein Tip ist ganz klar: Wenn Du unbedingt klagen willst, dann klage das gemeinsame Sorgerecht ein!
Klage als Basis und zur Vorbereitung jetzt einmal das Zeugnis ein und nimm diesen Vorgang dann, wie Austriake es geschrieben hat, um das Sorgerecht einzuklagen.
Simon II