05-03-2017, 20:23
Liebes Forum,
ich habe in der T-faq das hier gefunden:
Eigenes regelmässiges Einkommen (zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung) des Kindes mindert ebenfalls den Unterhalt. Minderung = (Nettoeinkommen - 90 EUR) dividiert durch 2.
Kann ich das jetzt einfach für den September anwenden oder wie gehe ich da vor?
Viele Grüße,tw
ich habe in der T-faq das hier gefunden:
Eigenes regelmässiges Einkommen (zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung) des Kindes mindert ebenfalls den Unterhalt. Minderung = (Nettoeinkommen - 90 EUR) dividiert durch 2.
Kann ich das jetzt einfach für den September anwenden oder wie gehe ich da vor?
Viele Grüße,tw