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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#20
(06-03-2017, 09:44)CheGuevara schrieb: Hast du keine Kosten für die Fahrten Wohnung Arbeitsstätte.

Doch klar, 37 km, die sind ja in den berufsbedingten Aufwendungen von 150 € schon anerkannt.

(06-03-2017, 09:49)p__ schrieb:
(06-03-2017, 08:37)L3NNOX schrieb: Ist zu rechnen, dass gleich geklagt wird seitens des JA oder künidgen die das an?

Mal so, man so, je nach Laune des Beistands.  Die Auskunft alle zwei Jahre ist schon sicherer. Dafür gehen automatisch Standardbriefe raus, was keine Arbeit macht macht es gerne, das Jugendamt.

Meiner Ansicht nach kannst du nicht mehr rausholen wie diese Stufe 5.

Dadurch, dass sich der Beistand m.M.n um 4000 Euro verrechnet hat, komme ich in 2 Jahren sowwieso in Stufe 6. Da darf ich momentan mit Stufe 5 noch "dankbar" sein.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von L3NNOX - 06-03-2017, 10:01

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