07-03-2017, 11:44
Hallo,
ja, das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Der Umzug der Mutter wird aus berufllichen Gründen erfolgen (öffentl. Dienst, Versetzung).
Ja, ein Nachzug meinerseits wäre denkbar. Ich habe eine gute berufl. Ausbildung genossen, so dass ich fast überall Arbeit finden könnte...
Freundliche Grüße Vadder
ja, das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Der Umzug der Mutter wird aus berufllichen Gründen erfolgen (öffentl. Dienst, Versetzung).
Ja, ein Nachzug meinerseits wäre denkbar. Ich habe eine gute berufl. Ausbildung genossen, so dass ich fast überall Arbeit finden könnte...
Freundliche Grüße Vadder