08-03-2017, 10:05
(08-03-2017, 09:51)Austriake schrieb:(08-03-2017, 09:11)CheGuevara schrieb: Schadenersatz aus unerlaubter Handlung "verdampft" nicht!
Da hilft die Privatinsolvenz nicht.
Wie treibt man die Schadensersatzsumme XXX.YYY ein bei jemandem, der sich in der Privatinso befindet?
Ist zwar OT, aber:
Neuschulden können auch in der Inso wie gewohnt nach Schema F beigetrieben werden. Blöd ist für den Neugläubiger eben nur, das der Treuhänder schon die pfändbaren Beträge erhält.
Abgesehen davon ist nicht jedes Insolvenzverfahren genau 7 Jahre lang. So lange das noch vorhandene Vermögen nicht verwertet ist, wird das eröffnete Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen. Erst mit Beendigung des Verfahrens beginnt die Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren und anschliessender Restschuldbefreiung, sofern diese beantragt wurde. In den Schuldnerberatungsforen tummeln sich Leute, die zum Teil seit 6 Jahren auf die Beendigung des Insoverfahrens haben warten müssen, weil die Vermögensverwertung noch immer nicht geklärt war (bei Immobilienbesitz häufig schwieriger). Die haben dann insgesamt 12 Jahre auf die Restschuldbefreiung warten müssen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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