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Wechselmodell als Umgangsregelung?
#3
(07-03-2017, 17:40)Atlantis schrieb: Hat sich an der Situation durch das BGH-Urteil XII ZB 601/15 vom 01.02.2017 etwas geändert? Würde dies bedeuten, dass Väter, die das Sorgerecht haben und im Residenzmodell leben, nun erfolgreich einen Antrag auf hälftigen Umgang stellen könnten?

Einen Antrag stellen ging auch früher schon, der BGH hat nur klargestellt dass die Gerichte darüber auch entscheiden müssen. Das haben sie vorher nicht immer. An den Erfolgsaussichten für solche Anträge hat der BGH nichts geändert, sondern nur nochmal das Rezept für die erfolgreiche Blockade geliefert.
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RE: Wechselmodell als Umgangsregelung? - von p__ - 08-03-2017, 11:16

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