08-03-2017, 15:17
(08-03-2017, 14:20)Vadder schrieb: In ca. einem Monat wird der Umgang in einer Beratungsstelle nachverhandelt - das klingt so böse. Ich versuche diesen selbstverständlich auszuweiten - ggf. das Wechselmodell über meine Rechtsschutz einklagen! Derzeitig ist der Umgang 2x Woche + jedes 2. Wochenende mit Übernachtungen, was ich schon wirklich gut finde im Verhältnis zu anderen Vätern hier.- eine Rechtsschutzversicherung greift nicht bei FamFG-Sachen
- bei der Beratungsstelle wirst Du keine Umgangserweiterung erreichen und von einem "Einklagen" kann ich nur abraten und warnen. Versuche stattdessen erst einmal das Erreichte kontinuierlich zu leben und etwas Stabilität herzustellen.
(08-03-2017, 14:20)Vadder schrieb: Auf die Frage, ob ich denn das KU kürzen könnte (je 10€ fürs Umgangswochenende für Betriebskosten / Essen / Eintrittskarte Zoo / Schwimmhalle / Kindertheater etc) wurde ich von der KM nur schief und respektlos angeschaut! Sie kommt mir absolut nicht entgegen -Auch davor kann ich nur warnen.
Kürzungen des KU sind nicht nur nicht durchsetzbar, sondern erhöhen nur sinnlos den Widerstand der KM gegen die (bereits "großzügige") Umgangsregelung.
Wenn die KM es will, dann könnte Dein Umgang ganz schnell wieder von ihr blockert werden.
Halte Dich besser zurück und freue Dich über Deine erreichte Regelung, für eine mögliche spätere Umgangserweiterung ist das das Beste, was Du derzeit tun kannst.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel