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Wohnungseinrichtung zahlen?
#4
Wenn das Amt etwas für sie zahlt, dann zahlt es ihr eine Erstausstattung nach Trennung gemäß § 31 SGB XII und § 23 SGB II. Das ist in jeder Stadt etwas anders geregelt vom Umfang her.

Allerdings kommt das Amt auf dich zu hinsichtlich Kindes- und Trennungs-/Ehegattenunterhalt-Ansprüchen nach BGB.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Wohnungseinrichtung zahlen? - von HeinrichH - 08-03-2017, 14:43
RE: Wohnungseinrichtung zahlen? - von p__ - 08-03-2017, 14:47
RE: Wohnungseinrichtung zahlen? - von HeinrichH - 08-03-2017, 15:44
RE: Wohnungseinrichtung zahlen? - von sorglos - 08-03-2017, 20:27
RE: Wohnungseinrichtung zahlen? - von HeinrichH - 09-03-2017, 09:30

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