08-03-2017, 20:27
Wenn das Amt etwas für sie zahlt, dann zahlt es ihr eine Erstausstattung nach Trennung gemäß § 31 SGB XII und § 23 SGB II. Das ist in jeder Stadt etwas anders geregelt vom Umfang her.
Allerdings kommt das Amt auf dich zu hinsichtlich Kindes- und Trennungs-/Ehegattenunterhalt-Ansprüchen nach BGB.
Allerdings kommt das Amt auf dich zu hinsichtlich Kindes- und Trennungs-/Ehegattenunterhalt-Ansprüchen nach BGB.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #