12-03-2017, 22:13
(03-03-2017, 22:37)p__ schrieb: Bei 14jährigen Kindern wird bei Umgangsanträgen gewöhlich vom Richter direkt auf das Kind verwiesen. "Machen Sie das mit ihrem Kind aus, Umgang ist in diesem Alter nicht mehr durchsetzbar".
Versuche jetzt erst mal rauszubekommen, wo das Kind lebt. Im Einwohnermeldeamt den Umzügen nachgehen, im Jugendamt nachfragen, über Bekannte gehen.
Hallo zusammen!
mein gerichtlich ausgeurteilter Umgangsausschluss war auf Ende Februar 2016 befristet, ich habe die Kinder bis dato nur versucht mittels Briefen zu erreichen. Leider hatte ich keinerlei Erfolg. Nun würde ich zunächst einmal versuchen, die Kinder persönlich zu kontaktieren. Für mich wäre wichtig, die Haltung der Kinder zu ihrer freiwilligen Vaterausgrenzung zu befragen, um eine mögliche Kontaktanbahnung vielleicht später zu ermöglichen.
Die Kinder haben vermutlich sieben Jahre lang auf drängen der Kindesmutter, welche allein Sorgeberechtigt ist, nicht auf meine Briefe geantwortet.
Meine Daten sind ähnlich, ich habe meine beiden Kinder seit März 2010 nie wieder gesehen, noch haben sie auf meine Briefe geantwortet. Zuletzt habe ich das ältere Kind (15 Jahre) versucht über einen Brief, welcher direkt an die Schule die es besucht zu kontaktieren, bis heute habe ich keine Antwort des älteren Kindes erhalten.
Meine guten Wünsche zu Geburtstagen und Weihnachten/Neujahr sind auch niemals beantwortet worden.
Das jüngere Kind ist 12 Jahre alt, beide werden in wenigen Monaten 16 und 13.
Nun zu meiner Frage: Darf ich beide Kinder in der Schule direkt besuchen und sie ansprechen? Ich würde sie nicht bedrängen unduch nicht mit dem Kurzbeschreibung überfordern, wenn das Kind direkt den Wunsch äußert das ich verschwunden soll, werde ich unverzüglich den Kontaktversuch abbrechen.
Muss ich in diesem Alter überhaupt noch mein Umgangsbegehren mit ihnen, der alleinigen sorgeberechtigten Kindesmutter mitteilen? Sehr bald sind die Kinder 16 und 13, sollte ich damit noch warten bis dasältere Kind 16 ist?
Was kann einem Vater in Deutschland passieren wenn er seine Kinder nach sieben Jahren aufsucht? Es bresteht zwischen Kindesmutter und Vater ein sogenanntes GewSchG, nicht jedoch ggü. den Kindern.
Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen,