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Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss
#6
Hallo P,

der Umgangsausschluss wurde damals (Anfang 2014) damit begründet, Zitat: "Ein Umgang des Ast mit seinen Kindern entspricht derzeit und auch auf absehare Zeit nicht dem Kindeswohl. Die beiden Kinder haben in ihrer persönlichen Anhörung bei Gericht als auch noch einmal aktuell gegenüber dem Verfahrensbeistand und dem Jugendamt unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Umgang, egal in welcher Form auch immer, mit dem Ast wünschen und wollen."
Das Umgangsverfahren dauerte etwa 4 Jahre. In den ersten beiden Jahren wollten die Kinder zum Vater stets Kontakt haben, dies hatten sie vor verschiedenen Richtern des Amtsgerichtes vorgetragen. Leider konnte der Umgang nicht hergestellt werden, weil die Kindesmutter diesen vor dem Amtsgerichts stets verweigerte.
Am Ende hat der Richer am Amtsgericht das Verfahren solange ausgesetzt, bis das älteste Kind 12 Jahre alt war und nun die von der Kindesmutter evidente Einstellung Wirkung entfaltete. Sie hatte eigentlich leichtes Spiel vor dem Amtsgericht und hat stets alle meine Versuche mit den Kinder Umgang zu haben verneint.
Soziale Medien sind für mich nicht zugänglich, da ich nicht einmal weiß ob die Kinder über moderne Kommunikationsmittel verfügen. 
Alle Beteiligten, die Eltern der Kindesmutter sowie alle Paten verweigern bis heute jegliche Kommunikation. Es läuft eigentlich prächtig für die Kindesmutter.
Mein Wunsch wäre nun irgendwie Kontakt zu den Kincern zu bekommen, damit ich eine Chance habe, die von der Kindesmutter eingeimpften Vorurteile abzubauen. Das könnte m.E. nur mit einem persönlichen Kontakt gelingen. Nur wie kann ich diesen gestalten?

Viele Grüße,
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RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - von Helmute2000 - 13-03-2017, 00:38
RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - von Mercedes_AMG - 02-08-2018, 23:58
Umgangsantrag nach 8 Jahren - von CheGuevara - 12-03-2017, 22:18
RE: Umgangsantrag nach 8 Jahren - von Pfanne - 12-03-2017, 23:01

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