13-03-2017, 10:22
Hallo P,
sie leben bei der Mutter alleine. Es gibt m.W. keinen Stiefvater. Ich gehe davon aus, das die Schwiegereltern diese Funktion übernommen haben. Die Entfernung ist minimal, jedoch erlaubt das GewSchG leider keine Näherung unter 200 meter. Sie ist entstanden weil die Gegenseite dies so wünschte, und mir mein damaliger Rechtsanwalt dazu riet. Noch in der Verhandlung ermahnte er mich das Verfahren mit dem GewSchG anzunehmen, sonst würde ich meine Kinder niemals wieder sehen.
Er hat mich, wie ich im Laufe der unzähligen Verfahren feststellen konnte sehr oft falsch beraten, leider war das Verfahren da schon rechtskräftig.
Ich habe letztes Jahr vor dem AG/OLG München dann nochmal ein Verfahren eröffnet um das GewSchG aufzuheben, leider ohne Erfolg.
Was kann ich jetzt noch tun?
Viele Grüße,
sie leben bei der Mutter alleine. Es gibt m.W. keinen Stiefvater. Ich gehe davon aus, das die Schwiegereltern diese Funktion übernommen haben. Die Entfernung ist minimal, jedoch erlaubt das GewSchG leider keine Näherung unter 200 meter. Sie ist entstanden weil die Gegenseite dies so wünschte, und mir mein damaliger Rechtsanwalt dazu riet. Noch in der Verhandlung ermahnte er mich das Verfahren mit dem GewSchG anzunehmen, sonst würde ich meine Kinder niemals wieder sehen.
Er hat mich, wie ich im Laufe der unzähligen Verfahren feststellen konnte sehr oft falsch beraten, leider war das Verfahren da schon rechtskräftig.
Ich habe letztes Jahr vor dem AG/OLG München dann nochmal ein Verfahren eröffnet um das GewSchG aufzuheben, leider ohne Erfolg.
Was kann ich jetzt noch tun?
Viele Grüße,