13-03-2017, 13:04
Heftig, das ist ein Stundensatz höher wie ein Facharzt.
Zunächst mal muss die Rechnung nachvollziehbar und genau aufgeschlüsselt sein. Um die Rechnungspositionen kann dann gestritten werden, notfalls wieder vor Gericht. Wenn aber Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde, zahlt doch der Staat die Rechnung, kann dann die mitellose Partei überhaupt die Rechnung angehen?
Zunächst mal muss die Rechnung nachvollziehbar und genau aufgeschlüsselt sein. Um die Rechnungspositionen kann dann gestritten werden, notfalls wieder vor Gericht. Wenn aber Verfahrenskostenhilfe gewährt wurde, zahlt doch der Staat die Rechnung, kann dann die mitellose Partei überhaupt die Rechnung angehen?