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Nach Scheidung ins Ausland ziehen?
#3
Dasselbe Problem wie Männer, die Importdamen ehelichen - nur, dass die auch gerne MIT Kind und Geld wieder abhauen.
Theoretisch unterliegt er gesteigerter Erwerbsobliegenheit, in der Praxis kann er jederzeit gehen, falls dann noch Unterhalt fliesst wird es sehr wenig sein und du wirst davon so oder so nichts haben, denn der Unterhaltsvorschuss ist sicherlich höher. Beantrage den und was es sonst noch so gibt: Kinderzuschlag, Wohngeld. Auch in Ungarn könnte Unterhalt geltend gemacht werden, nur wird da für deutsche Massstäbe nichts zu holen sein.

Ab 12 Monaten ist Kinderbetreuung garantiert, du kann also wieder wenigstens teilweise arbeiten und wirst dadurch zunehmend unanbhängig von Leistungen Dritter.
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RE: Nach Scheidung ins Ausland ziehen? - von p__ - 13-03-2017, 14:03

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