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Nach Scheidung ins Ausland ziehen?
#16
(14-03-2017, 08:12)Bitas schrieb: Lass den Mann gehen

Aus der Elternschaft können sich weder noch Mutter einfach verabschieden. Das Kind zu erziehen ist das wichtigste Element davon. Diese Präsenz gibt dem neuen Menschen die Chance, ein starker Mensch zu werden. Wer als Elternteil das für sich rundweg ablehnt, muss die zweitklassige Methode nehmen, zahlen fürs Kind und Andere betreuen lassen.

Wenn einem Elternteil die gleichwertige Betreuungsleistung verweigert wird, generiert das keine Zahlungspflicht. Nur im unethischen Familienrecht gibts dieses Recht darauf, sich ungesunden Kuchen bezahlen zu lassen, wenn man keine Lust auf Vollwertbrot hat.
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RE: Nach Scheidung ins Ausland ziehen? - von p__ - 14-03-2017, 10:42

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