15-03-2017, 15:58
Ja, Steuererstattungen gelten als Einkommen. Wenn du welche aufgrund der Fahrtkosten zur Arbeit hast, wird dieser Betrag zum unterhaltsrechtlichen Einkommen addiert. Das ist so, wie wenn es beim Lidl gerade Klopapier im Angebot gibt. Also wird dein Selbsthalt gekürzt, weil du ja schliesslich weniger Ausgaben hast, wenn du dieses verbilligte Sonderangebot kaufst. Kaufst du es nicht, darf das nicht zu Lasten des Kindes gehen :-) Opportunitätskosten sind im Unterhaltsrecht Einkommen, ganz nach dem wichtigsten Grundsatz, dem Unterhaltsmaximierungsprinzip.
Der Bausparvertrag als private Altersvorsorge deklariert kann bis zu 4% des Brutto anerkannt werden. Darüber gibts irgendein BGH-Urteil. Angesichts deiner ohnehin schon hohen Einstufung in der düsseldorfer Tabelle würde ich diesen Punkt weiterverfolgen, es auf eine Klage ankommen lassen.
Der Bausparvertrag als private Altersvorsorge deklariert kann bis zu 4% des Brutto anerkannt werden. Darüber gibts irgendein BGH-Urteil. Angesichts deiner ohnehin schon hohen Einstufung in der düsseldorfer Tabelle würde ich diesen Punkt weiterverfolgen, es auf eine Klage ankommen lassen.