Einer meiner Bekannten hat in seiner Beziehung wiederholt Bedenken das ihm etwas zustoßen könnte. Die Polizei hat er informiert, es gibt ein Aktenzeichen. So das im Falle eines Falles Ermittlungen in entsprechender Richtung in Erwägung gezogen werden. Die Polizei hat ihn beschützende Handlungen (wie z.B. Wohnungsverweisung) abgelehnt, da ja (bisher) nichts passiert sei.
Nun möchte er erreichen das:
- kein Erbe an seine liebe Nochehefrau geht ( auch wenn ihm etwas passieren sollte mit dem seine liebe Nochehefrau natürlich nichts zu tun hat)
Hat da jemand eine Idee was man da machen kann ?
Nun möchte er erreichen das:
- kein Erbe an seine liebe Nochehefrau geht ( auch wenn ihm etwas passieren sollte mit dem seine liebe Nochehefrau natürlich nichts zu tun hat)
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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