(17-03-2017, 13:41)kay schrieb: Ja, Testament aufsetzen!Im konkreten Fall besteht sogar ein gemeinsames Testament in dem sich die beiden Ehepartner sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben und die Kinder erst etwas bekommen wenn das beide Elternteile das zeitliche gesegnet hat.
Es kann sein das so etwas nur zusammen widerrufen werden kann.
(17-03-2017, 13:47)karlma schrieb: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht...tteil.htmlDas könnte tatsächlich durchaus zielführend sein:
§ 2333 BGB - Entziehung des Pflichtteils
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht...3-bgb.html
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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