20-03-2017, 12:13
....leider in Deutschland nicht möglich ("Entreicherung" und "im guten Glauben ausgegeben"), aber in Österreich:
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/F.../272792912
"Wer sein Studium schleifen lässt und viel länger als die Mindeststudienzeit studiert, bekommt den wenig schmeichelhaften Spitznamen Bummelstudent. Einer Wiener Dauer-Studentin wurde genau das nun zum Verhängnis: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes muss sie 24.000 Euro Alimente an ihren Vater zurückzahlen. Dazu kommen weitere 8.000 Euro Verfahrenskosten."
http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/F.../272792912
"Wer sein Studium schleifen lässt und viel länger als die Mindeststudienzeit studiert, bekommt den wenig schmeichelhaften Spitznamen Bummelstudent. Einer Wiener Dauer-Studentin wurde genau das nun zum Verhängnis: Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes muss sie 24.000 Euro Alimente an ihren Vater zurückzahlen. Dazu kommen weitere 8.000 Euro Verfahrenskosten."