20-03-2017, 13:46
Zitat:Hinsichtlich des Zeitplans ist bekannt, dass das Gesetz voraussichtlich im 1. Quartal 2017 vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Inkrafttreten soll das Gesetz voraussichtlich zum 1. Juli 2017, wie das Bundesministerium am 23. Januar in einer Pressemitteilung informierte.
Anträge auf Unterhaltsvorschuss für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet oder bereits 72 Monate Leistungen bezogen haben, müssen derzeit abgelehnt werden, da die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Landeshauptstadt Dresden bittet die betreffenden Dresdnerinnen und Dresdner, ihren Antrag erst ab Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu stellen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel