20-03-2017, 14:41
Das Urteil ist im Vergleich zu früher ein winziger Schritt hin zu mehr Betonung der Abstammung. Der Witz darin ist, dass die Roben darin wieder kapitelweise wie üblich getragene Worte über Kind und Kindeswohl absondern, dann aber den entscheidenden Schubs am Wissen des Ehemanns über die Affäre festmachen. Als ob das Kind es interessiert, wenn ein Dritter über die Liebschaften der Mutter Bescheid weiss oder nicht! Er ist nun mal ein Dritter für das Kind, daran ändert auch ein Trauschein nichts.
Für die Richter und Rechtspflege aber schon. Wäre der Trauschein nicht und der Rest des Falls völlig identisch, wäre der Vaterschaftstest überhaupt keine Frage.
Für die Richter und Rechtspflege aber schon. Wäre der Trauschein nicht und der Rest des Falls völlig identisch, wäre der Vaterschaftstest überhaupt keine Frage.