20-03-2017, 14:52
Hallo zusammen,
ich danke euch für die Antworten.
Nachholung des Umgangs macht generell wenig Sinn, da das Kind sowieso jede Woche mehrere Tage bei mir ist. Bei Nachholung wäre es fast die ganze Woche am Stück bei mir.
KM ist typische Rosinenpickerin. Als arme "Alleinerziehende", die für 60 % Betreuung eines Schulkindes 136 % KU + Kindergeld + Steuerklasse 2 kassiert, erwarte ich eine gewisse Flexibilität von ihr.
Ich habe seinerzeit das Wechselmodell beantragt ohne gegenseitige KU-Zahlungen, die KM war dagegen und bekam vor Gericht recht. Dafür bekam ich neben der KU-Pflicht ein großzügiges Umgangsrecht.
Es läuft darauf hinaus, dass das Kind an dem WE von meinen Eltern betreut wird, da KM nicht betreuungsbereit ist.
Grüße,
Lullaby
ich danke euch für die Antworten.
Nachholung des Umgangs macht generell wenig Sinn, da das Kind sowieso jede Woche mehrere Tage bei mir ist. Bei Nachholung wäre es fast die ganze Woche am Stück bei mir.
KM ist typische Rosinenpickerin. Als arme "Alleinerziehende", die für 60 % Betreuung eines Schulkindes 136 % KU + Kindergeld + Steuerklasse 2 kassiert, erwarte ich eine gewisse Flexibilität von ihr.
Ich habe seinerzeit das Wechselmodell beantragt ohne gegenseitige KU-Zahlungen, die KM war dagegen und bekam vor Gericht recht. Dafür bekam ich neben der KU-Pflicht ein großzügiges Umgangsrecht.
Es läuft darauf hinaus, dass das Kind an dem WE von meinen Eltern betreut wird, da KM nicht betreuungsbereit ist.
Grüße,
Lullaby