An diesem Punkt würde ich dem Kindeswohl entsprechend eine wesentliche härtere Gangart einschlagen.
Umgang ist Kindesrecht.
Ich kann hier aber nur für mich sprechen.
Ich persönlich würde den Gerichtsvollzieher in voller Konsequenz aktivieren.
Einstweilige Anordnung, Haftbefehl, was auch immer das Rechtssystem erlaubt.
Je weiter der Umgang sich verzögert, desto schlechter
Ich kann hier aber nur für mich sprechen.
Die Geldstrafen helfen dem Kind nicht weiter.
Vermutlich wird der KV die Geldstrafen auf Umwegen durch das deutsche Rechtssystem zeitversetzt sogar selbst bezahlen müssen.
Hier die Anleitung für den sofortigen Umgang:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/geri...-1.2930690
Umgang ist Kindesrecht.
Ich kann hier aber nur für mich sprechen.
Ich persönlich würde den Gerichtsvollzieher in voller Konsequenz aktivieren.
Einstweilige Anordnung, Haftbefehl, was auch immer das Rechtssystem erlaubt.
Je weiter der Umgang sich verzögert, desto schlechter
Ich kann hier aber nur für mich sprechen.
Die Geldstrafen helfen dem Kind nicht weiter.
Vermutlich wird der KV die Geldstrafen auf Umwegen durch das deutsche Rechtssystem zeitversetzt sogar selbst bezahlen müssen.
Hier die Anleitung für den sofortigen Umgang:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/geri...-1.2930690