22-03-2017, 16:17
Zitat:"Falls Sie diese Vergünstigung nicht geltend machen, müssen wir Sie unterhaltsrechtlich so behandeln, als hätten Sie diese Vergünstigung erhalten und würden dann die Steuererstattung mit einem Viertel des Pauschalbetrages kürzen."
(15-03-2017, 16:47)CheGuevara schrieb: Die Kürzung um ein Viertel des Pauschalbetrages?
Je Entfernungskilometer machst Du im Unterhalt 0,60 EUR geltend.
Steuerlich sind das nur 0,30 EUR.
Jetzt gibt es Werbungskosten, so dass du eine Steuerersparnis in Höhe seines Grenzsteuersatzes realisierst.
Bei unterstellten 50 Prozent (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) sind das dann 0,15 EUR je Entfernungskilometer.
Das wiederum sind 25% vom Pauschalbetrag.
Argumentativ schlüssig!
Ich verstehe deine Rechnung, man würde dann von meinen tatsächlichen, nachgewiesenen Fahrtkosten von 390€ ein Viertel streichen/nicht anerkennen, right?
Die Steuererstattung haben sie ja noch gar nicht verlangt und auch noch nicht gesehen. Normal wird das doch durch 12 geteilt und als Einkommen gesehen?!
Aber beides (25% streichen UND die Steuererstattung als Einkommen rechnen) geht ja nicht, oder?
Kann mir da mal jmd auf die Sprünge helfen bitte?
Die Frage ist, ob ich mich doof stelle und (wahrheitsgemäß) sage, dass ich noch keinen Steuerbescheid von 2016 besitze?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt