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PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend?
#2
Ich würde das genauso sehen wie eine Steuererstattung. Dort herrscht dasselbe Problem, weil Unterhalt auf die Zukunft gerichtet ist. Es gibt da das In-Prinzip und das Für-Prinzip. Letztlich wirds ein Handel sein, den im Zweifel ein Richter macht.
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RE: PKV-Beitragsrückerstattung: KU-erhöhend? - von p__ - 22-03-2017, 19:41

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