(25-03-2017, 12:26)Nachtwanderer schrieb: Wir haben eine notariell beglaubigte Eltervereinbarung. Die ist auch Bestandteil des Scheidungsbeschlusses und wurde in der Sitzung verlesen. Darin bekennen wir uns beide zum Lebensmittelpunkt, dort wo er aktuell ist und sagen auch Beide, dass wenn einer wegzieht die Kinder beim zurückbleibenden Elternteil bleiben.
Beim FG leider wertlos, dass ist eine reine unverbindliche Absichtserklärung.
Ihr hättet auch schreiben können "wir wünschen uns gutes Wetter".
Streit vermeiden, wie oben schon beschrieben Geld indirekt anbieten ...
Wie lautet ihr monatliches Einkommen heute und nach dem Umzug ?
Wie lautet dein monatliches Einkommen ?
Bei Hartz4 ist der neue Partner mit gefangen ...
Bei UHV hat sie ein Problem, da sie es nicht kriegen würde.
Bekommt sie VKH ?