26-03-2017, 10:49
Hallo,
derzeit interessiere ich mich um die Rechtslage bezüglich Sachpfändung bei nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Bis her hatte ich noch nie einen Gerichtsvollzieher vor der Tür und habe keine Erfahrungen diesbezüglich.
Aber da ich schon länger kein Kindesunterhalt zahle, weil ich arbeitslos bin, denke ich daran das die Zeit irgendwann kommen wird.
Da ich verheiratet bin und in der Wohnung 3 Computer stehen, wollte ich gerne wissen was der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen darf oder nicht.
Hier ist ein Mini-Multimedia-PC der allerdings im Mietvertrag als Eigentum vom Vermieter aufgelistet ist.
Ein PC den meine Frau außerhalb von Europa gekauft hatte.
Und ein Notebook welches ca. 5 Jahre alt ist und ich meiner Frau geschenkt hatte.
Zudem habe ich eine IT Ausbildung erlernt und es sind viele wichtige erarbeitete Daten sowie viele Dokumente für Behörden darauf.
Was darf ein Gerichtsvollzieher nun mitnehmen und was kann man machen damit diese doch nicht mitgenommen werden können?
derzeit interessiere ich mich um die Rechtslage bezüglich Sachpfändung bei nicht zahlen von Kindesunterhalt.
Bis her hatte ich noch nie einen Gerichtsvollzieher vor der Tür und habe keine Erfahrungen diesbezüglich.
Aber da ich schon länger kein Kindesunterhalt zahle, weil ich arbeitslos bin, denke ich daran das die Zeit irgendwann kommen wird.
Da ich verheiratet bin und in der Wohnung 3 Computer stehen, wollte ich gerne wissen was der Gerichtsvollzieher alles mitnehmen darf oder nicht.
Hier ist ein Mini-Multimedia-PC der allerdings im Mietvertrag als Eigentum vom Vermieter aufgelistet ist.
Ein PC den meine Frau außerhalb von Europa gekauft hatte.
Und ein Notebook welches ca. 5 Jahre alt ist und ich meiner Frau geschenkt hatte.
Zudem habe ich eine IT Ausbildung erlernt und es sind viele wichtige erarbeitete Daten sowie viele Dokumente für Behörden darauf.
Was darf ein Gerichtsvollzieher nun mitnehmen und was kann man machen damit diese doch nicht mitgenommen werden können?