27-03-2017, 14:25
Du musst unter Anwendung von §1671 BGB Antragssteller oder Antragsgegner sein. Dann musst du gegen einen dir nicht genehmen Beschluss in die Revision gehen, die Instanzen hochgehen. Dabei gibt es natürlich eine Vielzahl von Hürden.
Was dir offenbar vorschwebt, geht nicht: Eine Grundgesetzverletzung des §1671 BGB festellen lassen, ohne selbst davon betroffen zu sein.
Was dir offenbar vorschwebt, geht nicht: Eine Grundgesetzverletzung des §1671 BGB festellen lassen, ohne selbst davon betroffen zu sein.