(27-03-2017, 15:00)Simon ii schrieb:Das frage ich mich auch. Ich hatte Ihn gebeten, dass er in den Antrag nur rein nimmt, dass eine Änderung erfolgen soll und nicht wieder dieser DDT schrott. Ebenso, dass eine Begrenzung zum 18´ten Lebensjahr mit rein soll.(27-03-2017, 14:49)fragender schrieb: "Eine Beschränkung bis auf das 18. Lebensjahr ist rechtlich nicht möglich. Dies benötigen wir aber auch nicht. Denn die Mutter darf mit Eintritt des 18. Lebensjahres nicht mehr vollstrecken. Es muss eine Titelumschreiben auf das Kind erfolgen. Daher wird Ihr Ziel automatisch eintreten und gewährleistet sein.
Echt?
Wo hat er denn das her?
Ich habe ihm klipp und klar gesagt, dass ich davor gelinkt worden bin und nun einen Beschluss will. Einen Vergleich werde ich nicht zustimmen und wenn die mir mir der DDt kommen, dann frage ich mal höflich nach der gesetzlichen Grundlage.
Im Übrigen: Es gibt ein Stück Papier, wo zwei Kinder vermerkt sind. Wie soll ich da mit dem erreichen des 18´ten Lebensjahres des ersten Kindes um die herausgabe des bsagten Titels bitten, wenn da noch ein anderes drauf steht?