27-03-2017, 19:20
Ja,
1. Antrag auf Ablehnung
2. Kindsmutter trägt die Kosten des Verfahrens
Begründung:
Maßnahme des begleiteten Umgangs sind sinnlos, wenn Mutter wieder wie bisher das Kind zurückweist.
Natürlich unterstützt Du den Umgang, aber irgendwann ist die Grenze des vernünftigen Aufwandes vorbei.
1. Antrag auf Ablehnung
2. Kindsmutter trägt die Kosten des Verfahrens
Begründung:
Maßnahme des begleiteten Umgangs sind sinnlos, wenn Mutter wieder wie bisher das Kind zurückweist.
Natürlich unterstützt Du den Umgang, aber irgendwann ist die Grenze des vernünftigen Aufwandes vorbei.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)